Über Uns
Unsere Geschichte
Vertrauen, Verantwortung, Nachhaltigkeit
Die Freie Wählergemeinschaft Bürger für Eisenach verfolgt seit über 3 Jahrzehnte eine ruhige und sachliche politische Linie. Wir stehen für Verlässlichkeit, Mitverantwortung und engagierten Sachverstand. Unser Ziel ist eine transparente und nachhaltige Politik, die den Bedürfnissen der Gemeinschaft gerecht wird.
Unterstützen Sie Uns
Gemeinsam für eine bessere Zukunft
Möchten Sie sich aktiv an einer sachlichen und nachhaltigen Politik beteiligen? Werden Sie Teil der Wählergemeinschaft Bürger für Eisenach und gestalten Sie mit uns die Zukunft unserer Gemeinschaft.
Unsere Finanzierung
Wir finanzieren uns aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden!
Die Einnahmen werden nur für die Vereinsarbeit und für den kommunalen Wahlkampf zur Stadtratswahl bzw. zur Wahl des Oberbürgermeisters der Stadt Eisenach verwendet.
Spenden können auf folgendes Konto bei der Wartburg-Sparkasse eingezahlt werden:
- Waehlergemeinschaft Buerger fuer Eisenach
- IBAN: DE97 8405 5050 0000 0140 87
- Verwendungszweck: Spende BfE
Steuerlich sind Spenden an kommunale Wählergemeinschaften den Parteien gleichgestellt.
Toleranz mit Grenzen
Die Mitglieder der Bürger für Eisenach lehnen jede Form von Extremismus ab – sei es von rechts oder links.
Toleranz hat ihre Grenzen – Extremismus stellt eine Gefahr für die demokratische Gesellschaft dar. Wir halten es für notwendig, dass sowohl Politiker als auch Bürger ihre Haltung gegen extremistische Ansichten, ob von rechts oder links, klar und offen darlegen. Die große Mehrheit der Bürger ist gegenüber Andersdenkenden offen und tolerant, lehnt jedoch Gewalt und Intoleranz strikt ab. Besonders die Gefahr von rechts breitet sich oft verdeckt aus. Häufig werden deren Inhalte in verfälschten Mitteilungen versteckt – daher sind Aufklärung und Vorsicht geboten. Lügen und Doktrinen sind nicht immer leicht zu durchschauen und schleichen sich in unsere Gesellschaft ein – besondere Wachsamkeit ist erforderlich.
Wir rufen alle Politiker dazu auf, sich offen von radikalen Meinungsäußerungen und Demonstrationen zu distanzieren.

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Bürger für Eisenach unterstützt die Agenda 2030
Nachhaltigkeitsstrategie verfolgen!
Im Rahmen der Agenda 2030 hat Eisenach eine umfassende Nachhaltigkeitsstrategie entwickelt, die ökologische, wirtschaftliche und soziale Aspekte integriert. Diese Strategie wurde durch den Stadtrat beschlossen und zielt darauf ab, eine zukunftsfähige und lebenswerte Stadt zu schaffen. Wir tragen die auch von uns mit beschlossene Strategie vollends mit.
Folgende Themenfelder sollen verfolgt werden:
1. Soziale Gerechtigkeit und zukunftsfähige Gesellschaft
2. nachhaltige Verwaltung
3. lebenslanges Lernen und Kultur
4. gute Arbeit und nachhaltiges Wirtschaften
5. globale Verantwortung in der Einen Welt
6. Klimaschutz und Energie
7. nachhaltiger Konsum und gesundes Leben
8. nachhaltige Mobilität
9. Ressourcenschutz und Klimafolge-Anpassungen
10. Wohnen und nachhaltige Quartiere
Die Verfolgung der genannten Zielkriterien (Themenfelder) sind durch nachfolgende Begründen aus Sicht von BfE wichtig:
- Soziale Gerechtigkeit und zukunftsfähige Gesellschaft: Dies fördert den sozialen Zusammenhalt und stellt sicher, dass alle Bürger Zugang zu den gleichen Chancen und Ressourcen haben.
- Nachhaltige Verwaltung: Eine effiziente und transparente Verwaltung kann Ressourcen schonen und die Lebensqualität der Bürger verbessern.
- Lebenslanges Lernen und Kultur: Bildung und kulturelle Angebote sind essenziell für die persönliche Entwicklung und das gesellschaftliche Miteinander.
- Gute Arbeit und nachhaltiges Wirtschaften: Dies schafft stabile Arbeitsplätze und fördert eine Wirtschaft, die langfristig tragfähig ist.
- Globale Verantwortung in der Einen Welt: Durch internationale Zusammenarbeit und Verantwortung können globale Herausforderungen wie Armut und Klimawandel besser bewältigt werden.
- Klimaschutz und Energie: Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Nutzung erneuerbarer Energien sind entscheidend, um die Umwelt zu schützen und die Lebensgrundlagen zukünftiger Generationen zu sichern.
- Nachhaltiger Konsum und gesundes Leben: Dies fördert eine bewusste Lebensweise, die sowohl der Gesundheit als auch der Umwelt zugutekommt.
- Nachhaltige Mobilität: Umweltfreundliche Verkehrsmittel reduzieren Emissionen und verbessern die Luftqualität.
- Ressourcenschutz und Klimafolge-Anpassungen: Der Schutz natürlicher Ressourcen und die Anpassung an den Klimawandel sind notwendig, um die Umwelt und die Lebensqualität zu erhalten.
- Wohnen und nachhaltige Quartiere: Nachhaltiges Bauen und Wohnen verbessert die Lebensqualität und reduziert den ökologischen Fußabdruck.
Durch die Umsetzung der begründeten Ziele kann Eisenach eine lebenswerte, gerechte und nachhaltige Stadt für alle Bürger werden.
Gibt es ein bestimmtes Themenfeld, das dich besonders interessiert?
Dann nimm bitte mit uns Kontakt auf!
Unsere Ziele für Eisenach
Programm der BfE! Wir treten ein
- für eine solide Finanzpolitik,
- für eine aktive Wirtschaftspolitik,
- für einen starken Einzelhandel,
- für starke Ortsteile,
- für eine intelligente Verkehrspolitik,
- für vernetzten und attraktiven Tourismus,
- für nachhaltiges und qualitätsvolles Bauen und Wohnen,
- für mehr Miteinander aller Bewohner Eisenachs,
- für bürgerschaftliches Engagement,
- für den Schulstandort Eisenach,
- für ein reichhaltiges Kulturleben,
- für ein lebendiges Vereinsleben und für abwechslungsreichen Breitensport,
- für den respektvollen Umgang mit der Kirche,
- für den Erhalt der natürlichen Ressourcen und für mehr Umweltschutz,
- für die Optimierung des Energieverbrauchs,
- für den Ausbau des Gesundheitswesens und
- für die Steigerung der Bedeutung der Stadt im Wartburgkreis.
FINANZEN
Wir sind für eine solide Finanzpolitik. Der Schuldenstand darf nicht wachsen, sondern Ziel muss der Abbau von Schulden sein. Die Stadt muss wieder finanziell handlungsfähig werden. Hierzu ist die Haushaltskonsolidierung, die nicht politischen Zielen unterworfen werden darf, konsequent fortzuführen. Nötig ist eine Optimierung der Verwaltung. Wichtige Investitionen (z. B. in den Neubau oder die Instandsetzung von Brücken und Straßen) sind voranzubringen. Wir sind grundsätzlich gegen die Erhöhung von Steuern. Förderprogramme der EU, des Bundes und des Freistaats Thüringen sind auch für Träger öffentlicher Belange, Kirchen und Vereine auszuschöpfen.
WIRTSCHAFT
Wir stehen für eine aktive Wirtschaftspolitik und setzen uns ein für
- die Verbesserung der betrieblichen Standortbedingungen,
- die Schaffung einer vielfältigen breiten Wirtschaftsstruktur aus Tourismus, Handel, Gewerbe, Handwerk und Industrie,
- die Sicherung und Erhaltung bestehender Arbeitsplätze,
- die vorausschauende Grundstückspolitik für Neuansiedlungen,
- die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur und
- die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren.
Eine gute Zusammenarbeit mit dem Wartburgkreis im Bereich der Wirtschaftsförderung ist anzustreben.
HANDEL
Der Einzelhandel in Eisenach muss gestärkt werden. Durch Infrastrukturmaßnahmen sollen Attraktivität und Erreichbarkeit gesteigert werden. Die konsequente Umsetzung der Verkehrs- und Parkraumkonzepte und des Stadtentwicklungskonzeptes, einschließlich der Stadtsanierung sind Voraussetzung für eine attraktive Innenstadt. Eine gemeinschaftliche und koordinierte Vermarktung (Citymanagement) ist anzustreben.
ORTSTEILE
Wir wollen deren Identität, die Eigenart und die Eigenständigkeit stärken und die Ortsteile gleichberechtigt berücksichtigen. Das aktive Vereinsleben der Ortsteile und Initiativen zum Erhalt dörflicher Strukturen sind zu unterstützen.
VERKEHR
Wir sind für eine intelligente Steuerung des ruhenden und fließenden Verkehrs. Städtische und touristische Radwegeverbindungen sollen weiter ausgebaut werden und die Ortsteile und Innenstadt müssen mit dem Rad leicht, sicher und gut erreichbar sein. Die Straßen im Innenstadtbereich sollen schrittweise weiter verkehrsberuhigt ausgebaut werden. Dabei sind Vollsperrungen zu vermeiden. Dem öffentlichen Nahverkehr ist Vorrang einzuräumen. Handwerk und Handel müssen im Stadtkern flexiblere Zufahrtszeiten erhalten.
TOURISMUS
Der Tourismus ist in Eisenach ein bedeutender Wirtschaftsfaktor. Wir fordern eine bessere und kontinuierliche Zusammenarbeit und Vernetzung aller touristischen Einrichtungen der Stadt. Alle touristischen Attraktionen im Einzugsbereich von Eisenach sind in enger Abstimmung und Zusammenarbeit mit dem Wartburgkreis überregional zu vermarkten.
BAUEN und WOHNEN
Wir fordern eine flächen- und ressourcenschonende Bebauung und eine maß- und qualitätsvolle Verdichtung im Bestand. Bestehende und neue Baulücken und Brachen sollen zeitnah einer Wiederbebauung zugeführt werden. Die Innenstadt und das Südviertel sind zu erhalten und Ergänzungen und Ersatzbauten müssen sich satzungsgemäß einfügen.
KINDER
Kindergarten- und Hortplätze sind in ansprechender und ausreichender Anzahl vorzuhalten. Wir wollen die Stelle der Kinderbürgermeisterin erhalten. Spielplätze, Freizeit- und Spielflächen müssen gepflegt, erhalten, ausgebaut und bei Bedarf neu errichtet werden.
JUGEND
Es gilt, die qualitativ gute und umfassende Jugendarbeit erfolgreich fortzuführen. Dies ist zu erreichen, indem bestehende Strukturen erhalten, ausgebaut und enger vernetzt werden.
SENIOREN
Die Interessen von älteren Mitbürgern sind zu berücksichtigen, weil deren Anteil an der Bevölkerung stetig wächst und an Bedeutung gewinnt. Einrichtungen für ältere Bewohner sind im ausreichenden Maße vorzuhalten und barrierefreies und betreutes Wohnen muss im gesamten Stadtbereich möglich sein. Wir fordern und unterstützen ehrenamtliche Aktivitäten für und mit Senioren, um ihnen eine lange Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.
SCHULEN
Investitionsmittel für den Erhalt von Schulgebäuden aller Schulformen im gesamten Stadtgebiet sind einzusetzen und einzuwerben. Die Duale Hochschule Gera-Eisenach soll weiter unterstützt und ausgebaut werden. Der Berufsschulstandort Eisenach ist zu festigen und zu erhalten.
KULTUR
Kultur ist ein unverzichtbarer Teil der Stadt Eisenach. Museale und kulturelle Einrichtungen der Stadt sind auszubauen und ihr Bestand ist zu sichern. Für bestehende kulturelle Einrichtungen sind finanzielle und personelle Ressourcen bereitzustellen.
VEREINS- UND SPORTLEBEN
Wir unterstützen weiterhin aktiv die Sommergewinnszunft. Wir setzen uns für die Förderung des Vereinslebens ein. Besonderes Gewicht legen wir hierbei auf den Bereich des Breiten-sports für alle Bevölkerungsgruppen. Die Stadt muss mit den Vereinen im gegenseitigen Respekt gemeinsame und intelligente Lösungen für den Erhalt und den Betrieb von Sport-stätten und Vereinsheimen erarbeiten. Sofern möglich, sollten Sportstätten mit finanzieller Unterstützung der Stadt in die Trägerschaft von Vereinen übertragen werden.
BÜRGERSCHAFTLICHES ENGAGEMENT
Wir unterstützen das freiwillige Ehrenamt und bürgerliches Engagement. Wir bringen uns mit ehrenamtlichen Arbeiten und Projekten ein. Freiwilliges und ehrenamtliches Engagement ist für ein funktionierendes Gemeinwesen unverzichtbar. Den Bürgern ist Raum zu geben, damit sie sich in Bürgerprojekten, Stiftungen usw. ehrenamtlich einbringen können.
KIRCHE
Uns sind die Bedeutung und die Stellung der Kirche als Kulturträger, als Vermittler für gesellschaftliche Werte, als Träger von vielen sozialen Einrichtungen in einem demokratischen Gemeinwesen sehr wichtig. Wir zollen dem sozialen Engagement und Handeln der Kirche, das für uns von großer Bedeutung ist, höchsten Respekt.
NATUR- UND UMWELTSCHUTZ
Die Stadt Eisenach und die Ortsteile sind von Landschaften außerordentlicher Vielfältigkeit und Schönheit umgeben, die es nachhaltig und naturnah zu bewirtschaften gilt. Von besonderer Bedeutung ist der Kommunalwald der Stadt Eisenach, der zugleich Erholungs- und Lernort für Jung und Alt ist. Wir werden uns weiterhin durch Engagement am Erhalt, der Pflege und der klimabedingt erforderlichen Erneuerung des städtischen Waldes beteiligen. Die grünen Lungen der Stadt Eisenach, die Park- und Gartenanlagen, namentlich der Stadtpark, sind zu erhalten und aufzuwerten. Der Baumbestand im bebauten Stadtgebiet ist vollständig zu erfassen und nachhaltig zu pflegen. Baumlücken sind durch Ersatzpflanzungen zeitnah zu schließen.
ENERGIE
Der Energieverbrauch der städtischen Gebäude ist zu optimieren. Energiekosten und Verträge mit Energieversorgern sind regelmäßig zu überprüfen. Im Bestand und vorrangig in neuen Wohn- und Gewerbegebieten soll die Nahversorgung mit Wärme und Energie durch Blockheizkraftwerke gefordert und gefördert werden. Es sollen keine weiteren Flächen für Windkraftanlagen und Solaranlagen ausgewiesen werden. Jedoch sollen Dachflächen und Fassaden für die Gewinnung von Wärme und Strom in großen Teilen der Stadt ermöglicht werden. Der Stadt Eisenach mit ihrem Bestand an Gebäuden kommt hierbei eine Vorbildfunktion zu.
GESUNDHEIT
Das St. Georg Klinikum Eisenach muss für die Stadt und den Kreis an Bedeutung gewinnen. Die Zusammenarbeit mit der Universitätsklinik in Jena muss ausgebaut werden. Der attraktive Standtort für Fachärzte, Allgemeinmediziner, Apotheken und weitere Einrichtung-en des Gesundheitswesens sowie die medizinische Fachschule müssen erhalten und ausgebaut werden.
EISENACH im WARTBURGKREIS
Eisenach als größte und bedeutendste Stadt im Wartburgkreis muss zukünftig die Funktionen eines Oberzentrums auf sich vereinen. Die Stadt ist wirtschaftliches, kulturelles, gesundheitliches, touristisches und bildungspolitisches Zentrum des Kreises. Diese Stellung muss weiter entwickelt und zum Nutzen des ganzen Kreises eingesetzt werden.
Wenn du mehr über uns und unsere Arbeit erfahren willst, wenn du Interesse hast bei uns mitzumachen, dann solltest du unbedingt mit uns Kontakt aufnehmen!

BfE

Freiheit, Vielfalt, Miteinander
In einer Welt, die von Freiheit, Vielfalt und Miteinander geprägt ist, finden wir die wahre Essenz des menschlichen Zusammenlebens. Freiheit ermöglicht es uns, unsere Träume zu verfolgen und unsere Meinungen frei zu äußern. Vielfalt bereichert unser Leben durch unterschiedliche Perspektiven und Kulturen. Miteinander schafft eine Gemeinschaft, in der Respekt und Zusammenarbeit im Vordergrund stehen. Gemeinsam können wir eine Zukunft gestalten, in der jeder Mensch seinen Platz findet und sich entfalten kann.
Unsere Argumente, warum eine Parteizugehörigkeit auf kommunaler Ebene nicht wichtig ist:
- Sachorientierte Entscheidungen: Auf kommunaler Ebene stehen oft konkrete Sachprobleme im Vordergrund, die weniger von ideologischen Differenzen geprägt sind. Entscheidungen über Infrastruktur, Bildung und lokale Wirtschaft können oft besser getroffen werden, wenn sie auf pragmatischen Lösungen basieren.
- Bürgernähe: In der Stadtpolitik ist die Nähe zu den Bürgern entscheidend. Wähler bevorzugen oft Kandidaten, die sie persönlich kennen und denen sie vertrauen, unabhängig von deren Parteizugehörigkeit.
- Übereinstimmung: In vielen Gemeinden funktioniert die Politik nach dem Prinzip der Konkordanzdemokratie, bei der Konsens und Zusammenarbeit im Vordergrund stehen. Dies kann zu stabileren und effektiveren Entscheidungen führen.
- Unabhängige Kandidaten: Parteiunabhängige Kandidaten haben gute Chancen gewählt zu werden, weil sie als weniger parteiisch und mehr auf das Gemeinwohl fokussiert sind.
- Flexibilität und Innovation: Ohne strikte Parteibindungen können Politiker flexibler auf lokale Bedürfnisse reagieren und innovative Lösungen entwickeln, die nicht durch parteipolitische Vorgaben eingeschränkt sind.
Bürger für Eisenach
Satzung der Wählergemeinschaft BfE
§ 1 - Name und Sitz
1. Vereinssitz ist Eisenach.
2. Der Verein führt den Namen Bürger für Eisenach mit der Abkürzung BfE. Er ist eine Vereinigung zur Förderung kommunalpolitischer und regionalpolitischer Belange der Wartburgstadt Eisenach. Zu seinen Zielen gehört auch die Teilnahme an Kommunalwahlen.
3. Das Vereinsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 - Zweck
1. Der Verein bezweckt, eine Interessengemeinschaft parteiunabhängiger Bürger zu sein, die die politischen und öffentlichen Angelegenheiten freier Wähler aus der Kernstadt Eisenach und den Ortsteilen wirksam vertritt.
2. Der Verein wird auf Ortsebene durch einen eigenen Wahlvorschlag die Wahl geeigneter Mitglieder in den Stadtrat anstreben, um politische Verantwortung zu übernehmen.
3. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung. Die Mittel des Vereins, einschließlich etwaiger Überschüsse, werden nur für die satzungsbedingten Zwecke verwandt.
§ 3 - Politische Ziele
1. Der Verein ist zur Zusammenarbeit mit allen demokratischen Parteien und Gruppen bereit, die auf dem Boden des Grundgesetzes und der Verfassung des Freistaates Thüringen stehen.
2. Der Verein bietet den Bürgern von Eisenach eine Organisationsform, die es ihnen möglich macht, alle kommunalen Angelegenheiten in politischer, religiöser und kultureller Freiheit, Offenheit und Unabhängigkeit durchschaubar zu vertreten und mitzubestimmen.
3. Freies Denken und Handeln, die Möglichkeit der Kritik politischer Organe und Entscheidungen, sowie die Ablehnung jeder Form von doktrinärer Parteidisziplin sind die unverzichtbaren Voraussetzungen für die Gestaltung der politischen Arbeit im Verein Bürger für Eisenach.
4. Der Verein missbilligt rassistische, verfassungs- und fremdenfeindliche Bestrebungen und tritt gegen jegliche Art von Extremismus ein.
§ 4 - Mitgliedschaft
1. Mitglieder können freie und parteiunabhängige Bürger aller Religionen und Weltanschauungen werden, die diese Satzung anerkennen.
2. Personen, die für das MfS gearbeitet haben, können keine Mitglieder werden.
3. Die Mitgliedschaft wird durch einen schriftlichen Aufnahmeantrag, über den der Vorstand entscheidet, erworben.
4. Die Mitgliedschaft endet durch eine schriftliche Austrittserklärung, durch Ausschluss oder durch den Tod des Mitgliedes.
5. Ein Mitglied kann vom Vorstand ausgeschlossen werden, wenn es in grober Weise gegen die Satzung, die Beschlüsse der Mitgliederversammlung, die Beschlüsse des Vorstandes oder gegen den Sinn und Zweck des Vereins verstößt, oder in seiner Person ein wichtiger Grund vorliegt. Es kann innerhalb von vier Wochen nach Zustellung des Bescheides Berufung bei der Mitgliederversammlung einlegen, die endgültig über den Ausschluss entscheidet.
§ 5 - Beiträge
Der Verein erhebt Mitgliedsbeiträge, über die Höhe entscheidet die Mitgliederversammlung.
Die Mitgliederversammlung kann auch beschließen, dass von der Beitragspflicht der Mitglieder auf Antrag begründet abgesehen werden kann.
§ 6 - Organe
Die Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.
§ 7 - Vorstand
1. Der Vorstand besteht aus:
a) dem Vorsitzenden
b) einem Stellvertreter
c) einem Mitglied für Öffentlichkeitsarbeit
d) einem Schriftführer
e) dem Schatzmeister
2. Die Vorstandsmitglieder werden mit einfacher Stimmenmehrheit auf die Dauer von 4 Jahren durch die Mitgliederversammlung gewählt. Sie bleiben im Amt, bis eine Neuwahl stattgefunden hat.
3. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
§ 8 - Mitgliederversammlung
1. Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Sie ist jährlich mindestens einmal vom Vorsitzenden des Vorstandes rechtzeitig schriftlich einzuberufen.
2. Die Mitgliederversammlung entscheidet in allen Fällen, für die nach dieser Satzung keine andere Zuständigkeit besteht.
3. Die Mitgliederversammlung ist nicht beschlussfähig, wenn nicht mindestens 50% der Mitglieder anwesend sind. In diesem Falle ist die Mitgliederversammlung innerhalb von max. 4 Wochen erneut einzuberufen, deren Beschlüsse dann ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden Mitglieder gültig sind.
4. Auf begründeten schriftlichen Antrag von mindestens 1/3 aller Mitglieder hat der Vorstand binnen 4 Wochen eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, für die die Vorschriften über die ordentliche Mitgliederversammlung entsprechend gelten.
5. Sämtliche Beschlüsse werden mit Mehrheit der abgegebenen Stimmen der anwesenden Mitglieder gefasst. Stimmenthaltungen zählen dabei nicht. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.
§ 9 - Kassenführung
1. Der Schatzmeister ist für die Kassenführung des Vereins verantwortlich. Bei Beschlüssen, die die finanziellen Mittel des Vereins übersteigen, besitzt er ein uneingeschränktes Einspruchsrecht. Sein Einspruch hat aufschiebende Wirkung und kann nur durch Entscheidung durch die Mitgliederversammlung abgeändert werden.
2. Der Schatzmeister leistet Zahlungen nur auf Anweisung des Vorstandes.
3. Der Schatzmeister hat der Mitgliederversammlung jährlich Rechnung zu legen. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 10 - Auflösung des Vereins
1. Die Auflösung des Vereins kann nur auf einer zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden.
2. Die Auflösung des Vereins kann erfolgen, wenn:
a) 3/4 der satzungsmäßig Stimmberechtigten anwesend sind und
b) 3/4 dieser Anwesenden die Auflösung beschließen.
Im Falle der Auflösung des Vereins wird das gesamte Vermögen nach Beschlussfassung der Mitgliederversammlung einem gemeinnützigen Zweck zugeführt.
§ 11 - Schlussbestimmungen
Diese Änderungssatzung tritt mit Beschluss der Mitgliederversammlung am 03.11.2014 in Kraft und ist von den Vorstandsmitgliedern zu unterschreiben.
