Anfage

Absperrung Baustelle Kreuzung Georgenstraße Hospitalstraße  

Sachverhalt

Schon seit einigen Monaten ist der Bürgersteig vor dem Grundstück Georgenstraße 41 (?) wegen der dort stattfindenden Bauarbeiten gesperrt. Die Fußgänger sind gezwungen, im Umfeld der Baustelle die Straßenseite zu wechseln. Eigene Beobachtungen zeigen jedoch, dass in der Regel die Fußgänger auf „ihrer“ Straßenseite bleiben und einfach vom Bürgersteig auf die Fahrbahn treten, wodurch sie in diesem stark befahrenen Kreuzungsbereich sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer gefährden.

Die komplette Sperrung des Bürgersteiges mag in der Anfangszeit, als das dort ursprünglich stehende Gebäude abgerissen wurde, begründet gewesen sein. Mittlerweile finden aber die Bauarbeiten auf dem Grundstück statt, sodass auf dem vollständig abgesperrten Bürgersteig genügend Platz wäre, diesen so zu unterteilen, dass ein Durchgang für Fußgänger bleibt. Auch die in diesem Bereich gelegentlich parkenden Fahrzeuge von Handwerkern sollten kein Anlass sein, den Bürgersteig komplett und über die ganze Zeit, also Tag und Nacht zu sperren, denn für temporär parkende Fahrzeuge kann die derzeitige Sperrung des Bürgersteigs kurzfristig wiederhergestellt, dann aber auch gleich wieder aufgehoben werden.

Frage

  1. Sieht die Verwaltungsspitze der Stadt Möglichkeiten, die Absperrung der Baustelle kurzfristig fußgängerfreundlich gestalten zu lassen, um die in diesem Bereich auftretenden Verkehrsgefährdungen auszuschließen?
  2. Wenn nicht, bis zu welchem Termin werden die Bürger Eisenachs den Bürgersteig in diesem Bereich nicht nutzen können?


Beantwortung der Anfrage des Stadtratsmitgliedes Herrn Lieske - Baustelle Kreuzung Georgenstraße/Hospitalstraße (AF-0032/2019)

 

Antwort

Sehr geehrter Herr Lieske,

ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

Zu 1.
Die geschilderte Problematik ist bekannt. Bedingt durch Kranstellungen, Materialanlieferung sowie Lagerung und des derzeitigen Ausbauzustandes des Gehweges ist eine gefahrlose Vorbeiführung der Fußgänger an dieser Baustelle derzeit nicht gewährleistet. Die örtlichen Gegebenheiten lassen auch keine Verlagerung der Baustelleneinrichtung und –materialen zu. Somit müssen Fußgänger die ausgeschilderte Umleitung über die 3 Lichtzeichenanlagen (LZA) zur gefahrlosen Querung der Straße nutzen. Eine vollständige Querung der 3 LZA dauert nach Prüfung ca. 3 Minuten.

Zu 2.
Die Fußgänger einschränkende Baumaßnahme soll spätestens bis 31.12.2019 abgeschlossen sein. Seitens der Verwaltung wird der Baufortschritt überwacht und sobald früher die Möglichkeit einer gefahrlosen Vorbeiführung der Fußgänger besteht, der Gehweg zumindest wieder teilweise geöffnet.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Katja Wolf
Oberbürgermeisterin

Anfrage

Nutzungskonzept des Friedhofes

  1. Sachverhalt

Der Hauptfriedhof ist Teil der kulturellen Identität der Stadt Eisenach und ist nicht nur im Sinn des Denkmalschutzes als eine kulturhistorische Einheit zu sehen und zu nutzen.  

Die lange Tradition der Feuerbestattung ist leider nicht mehr vor Ort möglich, weil das Krematorium geschlossen wurde. Auch die Trauerhalle ist seit Jahren stark sanierungsbedürftig und bedarf einer größeren Investition.  

Die Kultur der Bestattungen unterliegt Veränderungen, die auf dem Hauptfriedhof deutlich sichtbar sind. So werden beispielsweise zunehmend große Grabstätten aufgegeben, womit Möglichkeiten einer zukunftsfähigen Flächenneustrukturierung entstehen. 

Die durch die Bürger für Eisenach initiierten alternativen Baumbestattungen werden sehr gut angenommen. Allerdings dürften die hierfür zur Verfügung stehenden Flächen mittlerweile ausgeschöpft sein. Damit ist absehbar, dass betroffene Angehörigen sehr wahrscheinlich alternative Angebote, wie „FriedWald“ und „RuheForst“ in Erwägung ziehen. 

Ferner ist von einer zunehmenden Anzahl von Bestattungen nach den Regeln des Islam auszugehen.

  1. Fragestellung 
     
  2. Gibt es ein Nutzungskonzept für den Hauptfriedhof, gewissermaßen eine Art Flächennutzungsplan?
  3. Wenn nein, ist geplant ein solches Nutzungskonzept zu erarbeiten und hierbei die Bürger einzubinden? Wenn ja: Wie sollen die Bürger beteiligt werden?
  4. Ist für die Sanierung der Trauerhalle bereits ein Planungsauftrag erteilt und mit welchen Kosten ist zu rechnen?
  5. Kann prognostisch in etwa für die nächsten fünf Jahrzehnte eingeschätzt werden, ob die zur Verfügung stehende Fläche ausreicht oder ob umgekehrt sogar mit ungenutzten Arealen zu rechnen ist?
  6. Welchen Raum wird die Baumbestattung zukünftig einnehmen und sollte nicht für die Bestattung von muslimischen Bürgern eine separate Fläche ausgewiesen werden?

Beantwortung:

zu 1. und 2.
Der Eisenacher Friedhof steht unter Denkmalschutz. Insofern gibt es gewisse Vorgaben zur Nutzung und Gestaltung.
Generell sind die Nutzungs- und Gestaltungsansprüche an einen Friedhof regelmäßig zu überprüfen und anzupassen. Aus diesem Grund soll ein Konzept zur Friedhofsgestaltung und –entwicklung durch ein externes Planungsbüro neu erarbeitet werden, das Leistungsverzeichnis wird gerade erstellt. 
Dieses Konzept ist vom Stadtrat zu beschließen, eine Vorstellung und Diskussion in einer Einwohnerversammlung parallel dazu wäre durchaus möglich.

Zu 3.
Zur Erstellung eines Sanierungskonzeptes für die Trauerhalle wurden Fördermittel beantragt. Erst nach dessen Vorlage ist eine Kostenschätzung möglich.

Zu 4.
Auch diese Fragen werden im Zuge der zu erstellenden Friedhofskonzeption betrachtet.

Zu 5.
Aufgrund der Nachfrage nach Baumgräbern prüft die Verwaltung bereits Baumpflanzungen an mehreren Standorten. Wo und wie zukünftig muslimische Bestattungen möglich sein werden, ist ebenfalls in der Prüfung.

Antrag

Errichtung von Fahrradboxen u. Fahrradladestationen im Stadtgebiet

Beschluss: 0869-AT/2022 vom 22. Mai 2022 

I. Beschlussvorschlag


Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt: 
Die Stadt Eisenach wird an mehreren Standorten der Innenstadt Fahrradboxen u. -ladestationen aufstellen (siehe Beispielbild). Die Oberbürgermeisterin soll möglichst noch im 1. Quartal 2022, spätestens jedoch zum Ende des 2. Quartals 2022 mögliche Standorte und Systeme dem Stadtrat vorstellen, damit die Errichtung solcher Boxen zeitnah, möglichst noch im Frühjahr 2022, ausgeschrieben werden kann. 
Die Finanzierung sollte bevorzugt über den optimierten Regiebetrieb aus dem Überschuss der Parkgebühren erfolgen.

II. Begründung


Immer mehr Besucher der Stadt sind mit dem Fahrrad unterwegs. 
Während aber für Autofahrer mehrere Parkhäuser in Eisenach zur Verfügung stehen, diese zudem durch entsprechende Hinweisschilder leicht gefunden werden können und für Elektroautos bereits eine Vielzahl von Ladepunkten entstanden sind, fehlen vergleichbare Möglichkeiten für Radfahrer, namentlich für Rad-Touristen. 
Für Radfahrer gibt es in Eisenach zu wenig optimale Abstellplätze, die vor Diebstahl sicher, wettergeschützt und citynah und nah der touristischen Einrichtungen sind und darüber hinaus Lademöglichkeiten für E-Bikes anbieten. 
Diese verschließbaren Boxen für Räder sollten jederzeit zugänglich an strategisch günstigen Orten der Stadt verteilt stehen. Die Standorte sollten zudem, wenn nicht über Hinweisschilder, so doch zumindest über das Internet gefunden werden können. 
Die Wartburgstadt Eisenach würde damit den Wünschen jener Besucher unserer Stadt entsprechen, die mit dem Rad und mit Gepäck kommen und oft nicht wissen, wo sie ihr Fahrrad unterstellen können, wenn sie touristische Highlights unserer Wartburgstadt zu Fuß erkunden wollen.

Ergebnis Abstimmung:

31 Stimmen dafür
0   Stimmen dagegen
0   Stimmenthaltungen
 

Anfrage

Erschließungsanlage am Ende der Heinrich-Zieger-Str. (Rondell)

22. Mai 2022 

Sachverhalt 

Die Wege mit ihren Treppenanlagen vom Rondell der Heinrich-Zieger-Straße hinauf zur Fritz-Koch-Straße und zur Joseph-Kürschner-Straße sind seit Jahren gesperrt. Gründe für die Sperrung sind die abgängigen Treppenanlagen mit ihren gebrochenen und verschobenen Stufen, den fehlenden bzw. abgebauten Geländern und mit den zum Teil ein- und ausgebrochenen Stützmauern. 

Dieser mangelhafte Zustand wird aus den angehängten Fotodokumenten ersichtlich. Ganz bewusst sind diesen Fotodokumenten einige Fotos aus den Büchern „Villen in Eisenach“ vorgeschaltet, um einen Vergleich zwischen der ursprünglichen Verfassung dieses Areals und dem jetzigen beklagenswerten Zustand zu ermöglichen. Wie diesen historischen Fotodokumenten unschwer zu entnehmen ist, handelt es sich bei dem fraglichen Areal unzweifelhaft einst um ein städtebauliches Kleinod, das nun schon seit Jahrzehnten dem Verfall preisgegeben ist. 

Abgesehen von dem baulichen Zustand, der fehlenden Benutzbarkeit und der ungenügenden Absperrung, wirft eine derartige Vernachlässigung einer bedeutenden Erschließungsanlage im Denkmalensemble Marienhöhe ein sehr schlechtes Licht auf die Stadt und ihre Bürger und sollte nicht länger hingenommen werden.


Fragen:


    1. Ist geplant die Anlage zu sanieren? Und wenn ja, wann?

    2. Welche Maßnahmen können kurzfristig ergriffen werden, damit der derzeitige Zustand verbessert                  wird?


Beantwortung der Anfrage AF-0231/2022
ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
 
zu 1. Aufgrund nicht erfolgter Priorisierung durch die Gremien ist eine Sanierung derzeit nicht geplant und           kurz- bis mittelfristig nicht vorgesehen.  
 
  
zu 2. Derzeit werden die verkehrstechnischen Maßnahmen zur Sicherung des Bauwerkes erweitert und                    bauliche Maßnahmen geprüft.

Antrag

Ausweisung eines Naturdenkmals nach § 9 (1) Nr. 5 ThürNatG in der Gemarkung Stedtfeld 

22. Mai 2022 

I. Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
Die Oberbürgermeisterin beauftragt die Untere Naturschutzbehörde mit der Prüfung der Ausweisung eines Birnbaumes in der Gemarkung Stedtfeld als Naturdenkmal durch Rechtsverordnung. Der Birnbaum befindet sich unmittelbar am Birnbaumweg, in einer Entfernung ca. 100 m unterhalb des „Langes Zuges“ in südliche Richtung und dürfte Bestandteil des gemeindeeigenen Flurstücks 120/5 sein.

II. Begründung

Es handelt sich um einen solitären Birnbaum in freier Landschaft, ausgestattet mit hoher Vitalität (siehe Bild 1 und 2). Er ist 8 bis 10 m hoch. Sein Stammumfang beträgt 219 cm, gemessen mit Rinde, 1 m über dem Boden auf der Hangoberseite. Damit beträgt der gewogene Stammdurchmesser über 70 cm.
Der Baum selbst weist wenige Schäden in Form von Astabbrüchen auf, die jedoch für sein Fortbestehen keine negativen Auswirkungen haben sollten.
In einem Gespräch mit dem ehemaligen Ortschronisten Stedtfelds, Herrn O. Münch 
(82 Jahre), berichtete dieser, dass sie als Kinder auf den Baum kletterten, um Obst zum Trocknen zu ernten. Bereits damals (vor ca. 70 bis 75 Jahren) besaß dieser Baum einen stattlichen Stamm. Selbst die Vorfahren Herrn Münchs berichteten von diesem Birnbaum. Es kann als davon ausgegangen werden, dass es sich hier um einen Baum handelt, der älter als 120 Jahre ist.
In diesem Zusammenhang wird empfohlen, den Baum mit beidseitigem Leitplankenschutz zu versehen.

(Anmerkung: wurde wegen fehlender Zuständigkeit des Stadtrates von der Oberbürgermeisterin nicht zur Tagesordnung zugelassen.) 

Anfrage

Aufgaben des optimierten Regiebetriebs „Amt für Tiefbau und Grünflächen“ 

09. Februar 2020 

Sachverhalt

Der optimierte Regiebetrieb der Stadt Eisenach ist für die Pflege der im kommunalen Eigentum befindlichen Grundstücke von Kernstadt und Ortsteilen zuständig. Dazu zählen 
u. a. Grünflächen, Hecken, Sträucher, Einzelbäume, Baumalleen, vereinzelt Gehsteige, Gräben und Straßeneinläufe.

Insbesondere in den Ortsteilen wird deutlich, dass die Stadt Eisenach ihren Aufgaben nicht vollständig gerecht wird. Dieser Zustand führte dazu, dass ursprüngliche Leistungen des optimierten Regiebetriebs an Dritte vergeben wurden bzw., dass Initiativen einzelner Bürger regelmäßig für einen angemessenen Objektzustand sorgen. 
 

Fragen

  1. Gibt es einen Pflegeplan inklusive Prioritätenliste für die städtischen Grundstücke von Kernstadt und Ortsteilen? Wenn ja, wird dieser mithilfe eigener Arbeitskapazitäten eingehalten?
  2. Welche Objekte und welche dazugehörigen Pflegeleistungen werden durch Dritte (z.B. externe Auftragsnehmer, Vereine, Einzelpersonen usw.) realisiert? Welche Beträge stellt die Stadt hierzu zur Verfügung und wird die Ausführung kontrolliert?
  3. Gibt es weitere pflegebedürftige Objekte, für die keine jährliche Pflege eingeplant ist?
    Wenn ja, welche Begründung gibt es dafür und wie hoch wäre der objektbezogene finanzielle Aufwand?

Beantwortung der Anfrage des Stadtratsmitgliedes Herrn Lieske - Pflege des kommunalen Eigentums (AF-0462/2019)

Sehr geehrter Herr Lieske,

ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

Zu 1.
Die städtischen Grünflächen werden aufgrund von langjährigen Erfahrungen und in Abhängigkeit von der Witterung und dem Jahresverlauf gepflegt. Sie werden wöchentlich überprüft und nach Dringlichkeit abgearbeitet. In der Grünanlagengebührensatzung gibt es die Unterteilung der Flächen in Kategorie A und B. Daran orientiert sich auch der Pflegeaufwand der einzelnen Flächen. Das Amt für Tiefbau- und Grünflächen ist zu jeder Zeit bemüht den bestmöglichen Zustand zu
gewährleisten. Dabei ist es aufgrund der Vielzahl der Flächen möglich, dass gerade zu Beginn der Saison ein erhöhter zeitlicher Aufwand entsteht, der nur schwer bewältigt werden kann.

Zu 2.
Viele Flächen und Objekte, gerade auf den Ortsteilen, werden durch Dritte oder die Vereine der Ortsteile selbst betreut. Dazu gibt es gemeinsam mit den jeweiligen Ortschaftsräten Absprachen. Die Pflegeintervalle richten sich in den Ortsteilen oftmals nach den anstehenden Veranstaltungen in den Ortsteilen und nach der jeweiligen Leistungsfähigkeit der Ortsvereine. Die Ortschaftsräte bekommen pro m² zu pflegende Fläche eine Aufwandsentschädigung von 0,50 €. Diese Gelder kommen den jeweiligen Vereinen, die die Pflege übernehmen zu Gute, weshalb die Vereine diese Arbeiten auch gerne selbst übernehmen. Weiterhin ist es den Ortsteilen dadurch möglich die Pflegezeiträume an die stattfindenden Veranstaltungen im Ort anzupassen. In den Ortsteilen Stockhausen und Neukirchen können nicht alle städtischen Flächen durch die Vereine selbst unterhalten werden, weshalb die Arbeiten über entsprechende Ausschreibungen an Firmen vergeben wurden. Der finanzielle Aufwand richtet sich nach den jeweiligen Angeboten der Firmen im Rahmen der entsprechenden Vergabeverfahren. Im Jahr 2018 wurden für Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen durch Firmen im gesamten
Stadtgebiet 96.100,00 € ausgegeben. Die Ausführung der Arbeiten wird in jedem Falle vor Begleichung eventueller Rechnungsbeträge kontrolliert.

Zu 3.
Die Flächen, die das Amt für Tiefbau- und Grünflächen betreut, werden in regelmäßigen Abständen kontrolliert und auch gepflegt. Es gibt in der Stadt Eisenach jedoch noch viele weitere städtische Flächen, die nicht für die Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. Diese sind häufig auch an Dritte verpachtet, die die Pflege und Unterhaltung laut Vertrag übernehmen müssen. Für diese ist das Amt für Tiefbau- und Grünflächen natürlich nicht zuständig.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Katja Wolf
Oberbürgermeisterin

Anfrage

Flechtgitterzäunen in der Südstadt

09. Februar 2020 

Sachverhalt

Die Baugestaltungsatzung „Südstadt“ legt im § 6 Nr. 6 fest: „Einfriedungen aus Flechtgittern ... sind straßenseitig unzulässig“.

Abweichend hiervon sind in jüngerer Vergangenheit in der Kapellenstraße und in der Kurstraße straßenseitig Flechtgitter-Zäune errichtet worden.

Fragen

  1. Ist die Baugestaltung Satzung „Südstadt“ noch gültig?
  2. Wenn ja, sind die in dieser Anfrage aufgezeigten Verstöße gegen die Satzung der Verwaltung bekannt?
  3. Wenn ja, aus welchem Grunde wurden diese Abweichungen zugelassen und auf Basis welcher rechtlichen Grundlage?
  4. Wenn nein, wie gedenkt die Verwaltung im Weiteren hinsichtlich dieser von der Satzung abweichenden Flechtgitter-Zäune vorzugehen?

     

Beantwortung der Anfrage des Stadtratsmitgliedes Herrn Lieske - Einhaltung der
Baugestaltungssatzung „Südstadt" (AF-0019/2019)

Sehr geehrter Herr Lieske,

ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

zu 1.
Ja, die Baugestaltung Satzung „Südstadt“ ist noch gültig.

zu 2.
Ja, die in dieser Anfrage aufgezeigten Tatbestände sind der Verwaltung bekannt.

zu 3.
Diese Zaunanlagen wurden von der Stadt Eisenach nicht zugelassen. Informationen über das erforderliche Antragsverfahren fallen in den übertragenen Wirkungskreis der Gemeinde, daher darf dazu keine Auskunft gegeben werden.

zu 4.
Die mit der Satzung unzulässigen Flechtgitter-Zäune stellen insoweit ein Problem dar, dass es sich bei der Begrifflichkeit „Flechtgitterzaun“ um einen rechtlich nicht hinreichend bestimmten Begriff handelt und insoweit ein baubehördliches Vorgehen erschwert ist. Die Vorgehensweise der Bauaufsichtsbehörde fällt in den übertragenen Wirkungskreis der Gemeinde, daher darf dazu keine weitere Auskunft gegeben werden.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Katja Wolf

Anfrage

zum aktuellen Zustand und zur weiteren Entwicklung des Eisenacher Stadtparks

19. Januar 2019 

Sachverhalt

Auf dem Territorium des heutigen Eisenacher Stadtparks waren ab Mitte des 
19. Jahrhunderts bedeutende Landschaftsarchitekten im Auftrag ihrer Bauherren tätig. So legte E. Petzold, ein Schüler von Fürst Hermann von Pückler–Muskau, ab 1841 einen Landschaftsgarten im englischen Stil an.  

Reste davon sind in jenem Teil des Stadtparks zwischen dem Pflugensberg, der Dr. Moritz-Mitzenheim-Straße und der Wartburgallee, der zugleich in unmittelbarer öffentlichkeits-wirksamer Nähe zum Stadtzentrum liegt, noch sichtbar.

Einige Strecken des 117. Deutschen Wandertages führten auch durch den Stadtpark, der sich jedoch in Teilen in einem sehr ungepflegten Zustand präsentierte. Dies betrifft insbesondere den schlechten Wegezustand sowie die fehlende Pflege und Instandsetzung der vorhandenen Sitzgelegenheiten.

Teilweise liegen wichtige Wasserrinnensteine neben den Wegen im Gras. Es drohen die Wanderwege weiter ausgespült zu werden, so dass spätere Instandsetzungen wesentlich teurer sein werden als zum jetzigen Zeitpunkt.

Fragen

  1. Welche Leistungen sind im Eisenacher Stadtpark im HHJ 2017 für die Parkpflege und Instandhaltung geplant, welche sind bereits realisiert?
  2. Gibt es ein Parkpflegekonzept, woraus sich zu erbringende, kontinuierlich wiederkehrende Leistungen ableiten lassen und falls ja, wie sind konkret die Parkwege in dieses Konzept integriert?
  3. Besteht die Möglichkeit Baumspenden bevorzugt im Stadtpark an zuvor von der Stadt unter Würdigung des historischen Konzeptes des Parkes festgelegten Plätzen zu realisieren?

Antrag

Eindämmung der Wahlplakate in Eisenach

18. Januar 2019 

 1 Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
(1) Die im Stadtrat der Stadt Eisenach vertretenen Parteien und Gruppierungen einigen sich freiwillig durch die namentliche Festlegung von Straßen und Plätze auf Bereiche der Stadt Eisenach und der Ortsteile, innerhalb deren eine Plakatierung ausschließlich auf Sammelplakataufstellern (Anschlagtafeln o.ä) erfolgt. Ebenfalls sind die konkreten Standorte der Aufsteller und die maximale Größe eines Wahlplakates mit dem Stadtrat abzustimmen und durch diesen zu beschließen. Eine Einigung soll bis Ende des Jahres 2017 erreicht sein und erhält unmittelbar darauf Satzungskraft.
(2) Mit Ablauf der Frist gemäß ThürKWG -) § 17 (1) – derzeit 44 Tage bis zum 
Wahlvorgang –, sobald also die Anzahl der zur Wahl antretenden Parteien und Gruppierungen bekannt ist, ergibt sich daraus unter Beachtung der insgesamt zur Verfügung gestellten Fläche und der maximalen Größe eines Wahlplakates die Anzahl der für den Bereich gemäß (1) zugelassenen Wahlplakate, die zu gleichen Teilen auf die zur Wahl antretenden Parteien und Gruppierungen aufzuteilen ist.

2 Begründung

Zwar gibt es eine gesetzliche Einschränkung beim Ermessen der Behörden, die über die Erlaubnisse für das Aufstellen von politischen Wahlplakaten entscheiden, diese Einschränkung ist aber nicht so weitgehend, dass sie eine solche Satzungsänderung nicht zulassen würde. Die Parteien haben nämlich nur einen allgemeinen Anspruch ihre Wahlwerbung aufzuhängen sowie einen Anspruch auf Gleichbehandlung hierbei untereinander. Ein allgemeines Verbot innerhalb klar definierter Bereiche der Stadt Eisenach und ihrer Ortsteile Wahlplakate aufhängen zu dürfen, schränkt die Parteien und Gruppierungen in ihren Ansprüchen jedenfalls nicht ein, sofern sie gleichbehandelt werden. Inzwischen gibt es zahlreiche Gemeinden in Deutschland, welche von ihren Gestaltungsmöglichkeiten Gebrauch machen und das Plakatieren an touristisch relevanten Stellen oder sogar im gesamten Stadtgebiet untersagen und/oder Flächen zur Verfügung stellen, auf denen – und zwar ausschließlich nur auf diesen! – für die Wahl geworben werden kann.

Dem Wunsch eines ganz überwiegenden Teils der Einwohnerschaft der Stadt Eisenach sollte gefolgt werden, indem es auch in unserer Stadt zu einer Beschränkung der bisweilen ausufernden Wahlkampfplakatierung kommt. Das intensive Plakatieren in Eisenach hat unschöne Formen angenommen und führt zu einer Beeinträchtigung des Stadtbildes.
Mit dem hier beantragten Beschluss soll folglich eine allgemeine freiwillige Selbstbeschränkung der politischen Parteien und Wählergruppierungen hinsichtlich Zahl und Ort der Wahlwerbung durch Plakate erreicht werden.

Hinsichtlich der Art und Größe der Aufsteller sind sicher weitere Absprachen erforderlich. Jedenfalls gibt es deutschlandweit gute, durchaus auch kostengünstige Möglichkeiten, zum Beispiel das Modell "Rhein-Pfalz", das aus einem Bauzaunelement mit zwei Beton- bzw. Hartgummifüßen besteht. Verwiesen sei auch auf die Stadt Berchtesgaden (Foto), die Plakatwände zur Verfügung stellt.

Denkbar wäre auch, dass zur Deckung der Kosten der Aufsteller selbst und deren Bereitstellung einige davon außerhalb des Wahlkampfes von der Stadt kommerziellen Werbedienstleistern zur Vermarktung angeboten werden. Möglich, und in anderen Städten bereits praktiziert, sind auch „Kompensationsgeschäfte“. Hierbei erhalten Werbedienstleister im Stadtgebiet Vermarktungsflächen nur unter der Maßgabe, dass sie für die Wahlwerbung großflächige Anschlagtafeln zur Verfügung stellen und auf- bzw. abbauen.

Eisenach, den 21.08.2017

Anfrage

Klageerhebung zum Landgericht auf Herausgabe des gestohlenen Kulturgutes „Wartburg 353 WR“

08. Februar 2017 

Sachverhalt
In seiner Sitzung vom 16.10.2015 hat der Stadtrat der Stadt Eisenach die Oberbürgermeisterin beauftragt (0390-StR/2015), über einen Rechtsanwalt die Forderung nach Herausgabe des gestohlenen Fahrzeugs „Wartburg 353 WR“ geltend zu machen. Gegenwärtig wird das Fahrzeug auf mobile.de zu einem Preis von 34.900 EUR angeboten.

Frage
Welche Schritte wurden seither in Umsetzung dieses Stadtratsbeschlusses unternommen und wie ist der aktuelle Stand der Bearbeitung.

Mit freundlichen Grüßen

Harald Lieske
Mitglied der Fraktion Die Grünen/BfE

Anfrage

Stand der Bewertung möglicher Schadensersatzforderungen der Stadt Eisenach im Zusammenhang mit der Schadstoff-Sanierung der Wartburg Schule

08. Februar 2017 

Sachverhalt
Ursprünglich sollte die juristische Prüfung möglicher Schadensersatzforderungen April 2016 abgeschlossen sein.

Ende April 2016 wurde der Stadtrat in Kenntnis gesetzt, dass die erforderlichen Prüfungen weitere Zeit benötigen.

Frage
1. Wie ist der Stand der Bearbeitung?

2. Lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt bereits eine klare Handlungsempfehlung erkennen?

3. Falls die Bearbeitung noch nicht abgeschlossen ist, kann ein Termin genannt werden, bis zu dem diese abgeschlossen sein wird?

Mit freundlichen Grüßen

Harald Lieske
Mitglied der Fraktion Die Grünen/BfE

Anfrage

Fehlendes Geländer Treppe Karthausgarten zur Rückseite Wandelhalle

08. Februar 2017 

I Sachverhalt
Die steinernen Treppen vom Karthausgarten zur Freifläche Rückseite Wandelhalle verfügen über kein Treppengeländer. Von älteren Mitbürgern ist gelegentlich zu hören, dass sie dadurch die Treppe leider nicht benutzen können.

Zudem heißt es in der DIN-Norm 18065 - Treppengeländer und Treppenhandläufe:

„Treppen müssen mindestens einen Handlauf haben. Ein Treppenlauf ist die ununterbrochene Folge von mindestens drei Treppenstufen (drei Steigungen) zwischen zwei Ebenen.“ 
 

II Fragen
1. Warum wurden seinerzeit bei der Neugestaltung der Freifläche vor der Rückseite der Wandelhalle und der Neuanlage der Treppen keine Geländer angebracht?

2. Besteht die Absicht, in Umsetzung der DIN-Norm nachträglich noch Geländer anzubringen. Falls die Antwort nein lautet, was sind die Gründe dafür?

Harald Lieske
Mitglied der Fraktion Die Grünen/BfE

Anfrage

Entwicklung des Energieverbrauchs der städtischen Gebäude

08. Februar 2017 

Sachverhalt
Das Amt für Tiefbau und Grünflächen, Sachgebiet Gebäude- und Sportstättenverwaltung, Sachbereich Energie- und Gebäudemanagement der Stadt Eisenach, stellte u.a. für die Verbesserung der Energiebilanz städtischer Gebäude einen zuständigen Sachbearbeiter ein. 
 

Fragen
1. Wie entwickelte sich der Energieverbrauch städtischer Gebäude in den Geschäftsjahren 2014 und 2015 und wie wird er sich im Forecast für 2016 entwickeln?

2. In welcher Höhe sind Einsparungen konkret auf Maßnahmen des Energiemanagers zurückzuführen?

3  Welche Fördermittel des Landes, des Bundes und/oder der Europäischen Kommission zur Verbesserung der Energiebilanz konnten eingeworben werden?

Harald Lieske
Mitglied der Fraktion Die Grünen/BfE

Anfrage

Kosteneffektivität und Transparenz der Arbeit des Energiemanagers

08. Februar 2017 

Sachverhalt
Das Amt für Tiefbau und Grünflächen, Sachgebiet Gebäude- und Sportstättenverwaltung, Sachbereich Energie- und Gebäudemanagement der Stadt Eisenach, stellte u.a. für die Verbesserung der Energiebilanz städtischer Gebäude einen zuständigen Sachbearbeiter ein. 
 

Fragen
1. Konnten die durch den Energiemanager veranlassten Einsparungen dessen Kosten kompensieren?

2. Besteht die Möglichkeit, dass der Energiemanager in noch zu bestimmenden Ausschüssen oder im Stadtrat in regelmäßigen Abständen einen kurzen Abriss über seine Tätigkeiten und Initiativen vorstellt?

Harald Lieske
Mitglied der Fraktion Die Grünen/BfE

Anfrage

Betrieb der Fußgängerampel Bahnunterführung Rothenhofer Weg

08. Februar 2017 

Sachverhalt
In Beantwortung meiner Anfrage vom 21.11.2014 (AF-0038/2014) wurde zugesagt

– zu prüfen, ob die Betriebszeiten der Ampel auf 5:00 Uhr bis 17:00 Uhr reduziert werden können

– im Folgejahr (also 2015) die Ampel auf LED Technik umzustellen, um Kosten zu sparen

Die Existenz der Ampel wurde damit begründet, „den Fußgängern eine sichere Querung in diesem unübersichtlichen Straßenbereich zu ermöglichen.“   

Fragen
1. Sind die in der Beantwortung der Anfrage angekündigten Maßnahmen mittlerweile realisiert?

2. Was spricht dagegen, an dieser Stelle, wie an anderen, zudem wesentlich stärker befahrenen Straßenabschnitten in Eisenach eine solche Querung mit Zebrastreifen einzurichten?

Mit freundlichen Grüßen

Harald Lieske
Mitglied der Fraktion Die Grünen/BfE

Anfrage

Projekte für Zukünftige Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

08. Februar 2017 

I Sachverhalt
Beantragte Baumaßnahmen in der Kernstadt ziehen nicht selten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach sich. Zudem gibt es auch außerhalb des städtischen Zuständigkeitsbereiches Ausführende, die nach geeigneten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auf der Suche sind.

Wirft man beispielsweise einen kritischen Blick auf die Bepflanzungen entlang der landwirtschaftlichen Hauptwege in den Gemarkungen der Ortsteile, so ist unschwer zu erkennen, dass diese Bepflanzungen sich in Teilen in einem unvollständigen, ja bedauernswerten Zustand befinden. Ursachen sind neben Ausfällen infolge von Witterungsextremen auch unsachgemäße Bestandspflege bzw. fehlende oder unzulängliche Bestandsüberwachung.

Im Rahmen von Projekten bzw. Projektvorbereitungen wäre daher beispielsweise vorstellbar, dass Ortschaftsräte der Stadtverwaltung eine Prioritätenliste über künftig neu anzulegende bzw. zu komplettierende Baumalleen zuarbeiten und nachfolgend diese Projekte im Rahmen von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen realisiert werden. 
 

II Fragen
1. Gibt es in der Zuständigkeit der Stadt Eisenach fertige oder geplante Projekte in Vorbereitung zu erwartender Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen?

2. Wenn ja, um welche Projekte handelt es sich und in welchen Gemarkungen soll die Realisierung erfolgen?

3. Wenn nein, besteht die Absicht, perspektivisch solche Projekte in Angriff zu nehmen?

Harald Lieske
Mitglied der Fraktion Die Grünen/BfE

Anfrage

Wirtschaftsförderungsbericht

08. Februar 2017 

I Sachverhalt
Eine Suche in Session zeigt, dass die Oberbürgermeisterin im Juli 2013 letztmalig dem Stadtrat einen Wirtschaftsförderungsbericht vorlegte. Sie folgte damit einem vom Stadtrat beschlossenen Antrag der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen vom 24.06.2011, der die Oberbürgermeisterin beauftragt, jährlich bis zum 30. April des Folgejahres einen Bericht über die Aktivitäten und Ergebnisse der kommunalen Wirtschaftsförderung vorzulegen. 
 

II Fragen
1. Ist beabsichtigt, für die Jahre 2013 und 2014 einen Wirtschaftsförderungsbericht nachzureichen?

2. Wann wird dem Stadtrat der eigentlich zum 30. April diesen Jahres vorzulegende Wirtschaftsförderungsbericht für das Jahr 2015 ausgehändigt?

Harald Lieske
Mitglied der Fraktion Die Grünen/BfE

Anfrage

Parkraumbewirtschaftung „Bahnhofsvorstadt“

08. Februar 2017 

Sachverhalt
Im 3. Entwurf des Bebauungsplanes der Stadt Eisenach Nr.6 „Bahnhofsvorstadt“ sind 600 Stellplätze geplant. Aus den bisherigen Diskussionen und Konzepten war nicht zu entnehmen, wer die Bewirtschaftung dieser Stellplätze übernimmt. Um mögliche Nachteile (beispielsweise durch Preisdumping) für die Einnahmen der Stadt aus der Parkraumbewirtschaftung auszuschließen, erscheint es nicht nur wirtschaftlich sinnvoll, sondern sogar zwingend notwendig, dass alle Stellplätze, also auch die in der „Bahnhofsvorstadt“, die im Parkraumkonzept ausgewiesen sind, ausschließlich von der Stadt bewirtschaftet werden. 
 

Fragen
1. Ist mit dem Investor über eine Bewirtschaftung gesprochen/verhandelt worden und wenn ja, mit welchem Ergebnis?

2. Wenn die Bewirtschaftung nicht über die Stadt erfolgt, wurden die eventuell wirtschaftlich negativen Auswirkungen einer gegebenenfalls kostenfreien Nutzung der Stellplätze im „Tor zur Stadt“ auf die städtisch betriebenen Parkhäuser untersucht?

Harald Lieske
Mitglied der Fraktion Die Grünen/BfE

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